Was ist Betrug

Betrug § 263 StGB sowie internationale Analogen.
Betrachtungswinkel mitten aus der Betrugssituation.


Inhalt:

Betrüger.
Betrugs-Szenario.
Kommunikation: Betrug-Sprache aus linguistischer Sicht.
Betrug und Untreue: der 22. Abschnitt des StGB.
Betrug – Aufbauschema, § 263 StGB. 


Betrug: Betrüger und Betrugs-Szenario

Jetzt lohnt es sich die Kernelemente zu analysieren: Betrüger und Betrugs-Szenario. Das sind die grundlegende Bestandteile des ganzen Betrugs-Prozesses, die die Betrugssituation von Anfang an gestalten und weiter steuern.

Als erster Element müsste man die Betrüger betrachten. Die Interessenlage ist entscheidend für die Ermittlung der Betrügerei. Betrüger denken sich eine Betrugs-Idee aus, entwickeln ein Betrugs-Szenario und versuchen dieses zu verwirklichen.

Selbstverständlich entsteht kein Betrug ohne Betrüger. Wer sind die und was wollen die?

Als mögliche Betrüger kann man eine Gruppe von Personen in Betracht nehmen, die durch gewisse Manipulationen irgend-welche persönlichen Ziele und Interesse erreichen wollen. Offensichtlich finden die Betrüger Nichts schlimmes daran, eine Zielperson in eine Betrugssituation zu involvieren und bestimmtes Verhalten abzuwarten, ohne das Betrugsopfer zu fragen, ob dieses mit scheinbar normalen Entwicklungen einverstanden ist. Laut Gesetz darf niemand gegen sein Willen zu etwas gezwungen oder in etwas involviert werden.

Des Weiteren entwickeln die potenziellen Betrüger ein Betrugs-Szenario und fangen mit der Umsetzung der Betrügerei an.

Wichtig für die Betrüger ist, das Betrugsopfer nicht nur in die künstlich geschaffene Betrugssituation zu involvieren. Noch wichtiger wäre, die Zielperson in der Lüge zu überzeugen, damit das Betrugsopfer auf die erwünschte Weise reagiert und handelt.

Die Betrugs-Manipulation kann vieles verändern, vor allem das Leben und die Zielperson selbst. Das Verhalten, Denkweise, emotionaler Zustand des Opfers können sich nachhaltig ändern.

Das kann auch einer von Betrugs-Zwecken insbesondere in Scientology-ähnlichen Organisationen sein. Das Betrugsopfer muss leicht beeinflussbar sein, damit es auf bestimmte Art und Weise denkt und handelt.

Man merkt oft zu spät, wie unmenschlich die Betrüger sein können.

Betrugs-Szenario

Natürlich wenn die Betrüger ihre Ziele erreichen wollen, müssen sie eine Vorstellung darüber entwickeln, wie das ganze Betrugs-Prozess abzulaufen hat.

Die Planung von Betrugs-Szenarien erfolgt kaum anders als bei normalen Menschen z.B. eine Reiseplanung erfolgt.

Man spricht aber hier nicht über ein „Drehbuch“ mit genauen Schritten und Beschreibungen von irgend-welchen Aktionen und Handlungen. Rein theoretisch könnte ein Betrugs-Szenario die Berücksichtigung der vermuteten Reaktionen auf die Betrugs-Manipulationen beinhalten.

Hellhörig sollte das Opfer werden, wenn das blinde Folgen dem fremden Szenarien es immer weiter vom gewünschten Ziel entfernt.

Ein wachsames Opfer ist schwer zu täuschen. Man sollte sich daher mit der Kommunikation der Betrüger im Vorfeld auseinander setzen.

Betrug-Sprache aus linguistischer Sichtweise

Linguistisch betracht kann man die Betrug-Sprache im Rahmen der Angewandten Sprachwissenschaft analysieren. D.h. die Sprache wird im Zusammenhang mit ihrer „realen“ Umwelt – hier Betrugs-Umwelt – gesehen.

Außerdem ist die Betrug-Sprache ein Teil der Diskursanalyse: die Betrugs-Texte und Betrugs-Lexika können in ihren thematischen Zusammenhängen und unter Produktions- und Rezeptionsbedingungen untersucht worden sein. In anderen Wörtern kann die Betrug-Sprache als Transformation der Bedeutung der Wörter unter sozialen und außer sprachlichen Faktoren betrachtet worden sein.

Welche außer sprachliche Faktoren?

Darunter werden die so genannten linguistischen Hintergründe – hier Situation eines Betrugs – verstanden, die den benutzten Wörtern eine bestimmte Bedeutung geben. Die Betrüger transformieren die allgemeine Bedeutung und passen diese zu Betrugssituation an, wie die Dichter einige Wörter dem literarischen Gesamtstück anpassen.

Außerdem, wird die Betrug-Sprache als Kommunikationsmedium gesehen. Die Betrüger involvieren die Zielperson in eine gewisse Betrugssituation und versuchen anhand der bestimmten Zeichen und Signalen mit dem Betrugsopfer zu kommunizieren.; sehr zum Nachteil der Betrugsopfers.

Dies setzt voraus, dass die Betrug-Sprache ein Zeichensystem ist.

Was könnte das bedeuten?

Die Betrug-Sprache kann auch als ein System von Einheiten und Regeln verstanden werden, welches den Mitgliedern von Sprachgemeinschaften als Mittel zum Verständnis dient. Eine Sprachgemeinschaft bezüglich der Betrug-Sprache sind die Betrüger und das Betrugsopfer. Die Betrüger entwickeln ein bestimmtes Betrug-Szenario, involvieren die Zielperson in eine Betrugssituation und versuchen das Betrugsopfer mit diversen Betrugs-Mitteln zu beeinflussen.

Die Betrüger gehen davon aus, dass das Betrugsopfer die Signale wahrnimmt und richtig interpretiert. Was heißt aber „richtig“? Vor allem muss die Interpretation in der Weise erfolgen, wie die Betrüger es planen und erwarten, also ein bestimmtes Verhalten erzeugen.

System von Einheiten, was hat es mit Betrug zu tun?

Damit die Betrug-Sprache effizienter und verständlicher wirken könnte, haben die Betrüger die für sie und deren Manipulationen die wichtigsten und notwendigsten Begriffe ausgewählt und systematisiert. Für jeden Begriff gelten auch bestimmte Regeln. Beispielsweise kann jedes Wort als eine lexikalische Einheit nur in einem bestimmten Kontext eingesetzt worden, damit man mit einem bestimmten Effekt rechnen könne.

Des Weiteren kann man in diesem Zusammenhang über Betrug-Sprache als konstruierte Sprache reden. Alle möglichen Merkmale sind erfüllt. Die Betrug-Sprache ist eine künstliche Sprache, die von einer Person oder einer Gruppe aus verschiedenen Gründen und zu verschieden Zwecken neu entwickelt wurde.

Weiterhin lohnt es sich noch eine Besonderheit der Betrug-Sprache zu beachten:

Es geht um Einseitigkeit der Kommunikation. Anders formuliert ist die Betrug-Sprache diejenige Sprache, die innerhalb von einer Sprachgemeinschaft – hier Betrüger und Betrugsopfer – nur von einem Teil der Mitglieder verwendet werden kann, nämlich von Betrügern.

Betrug und Untreue: Arten vom Betrug.

In diesem Teil-Artikel geht es um den 22. Abschnitt des StGB und zwar Betrug und Untreue.

Wir gehen zunächst einmal auf die Inhalte, die wir auf dieser Webseite behandeln wollen ein: und zwar, was ist in diesem Abschnitt geregelt und dann steigen wir weiter ein. Ein Betrug das ist ja auch der erste Tatbestand, geregelt im § 263 StGB. Der Betrug hat hohe Relevanz in der strafrechtlichen Praxis. Man sollte sich Überblick darüber verschaffen, was der Betrüger also machen muss um einen Betrug zu begehen.

Erstmal verschaffen wir uns nur den groben Überblick über den Tatbestand, sowie die wesentlichen Merkmale der Täuschung, die einen Irrtum beim Opfer herbeiführt und dann dazu führt, dass das Vermögen beschädigt wird und zwar wie durch eine Vermögensverfügung.

Vom Betrüger wird bezweckt, dass das Opfer aufgrund dieser Täuschung über sein Vermögen verfügt und dieses verliert. Es entsteht ein Vermögensschaden. (1) Wir werden uns anschauen was da im subjektiven Tatbestand noch zu prüfen ist. (2) Strafbarkeit des Versuchs, dann sehen wir in (3) dass es besonders schwere Fälle mit Regelbeispielen gibt.

Dann gibt es ein paar weitere Tatbestände. Wir werden die alle aus dem 22. Abschnitt des Strafgesetzbuches behandeln.

Direkt hinter dem § 263 StGB, geht es weiter mit dem Computerbetrug (§ 263a StGB). Dieser Paragraf hat im Wesentlichen eine ähnliche Funktion belegt. Diese Norm ist berufen, die Tatbestände einzufangen und strafbar zu machen die laut § 263 StGB deswegen nicht schon strafbar sind, weil die Funktion die normalerweise ein Mensch (Betrugsopfer) erfüllen würde in unserer technisierten Gesellschaft zwischen Computer und beinahe jeder Maschine von einem Computer „übernommen“ wird. Eine Maschine kann sich nicht über den Betrug beklagen und deswegen gibt es den Tatbestand vom Computerbetrug, wenn sozusagen an der Stelle eines Menschen eine Maschine ist.

Jedenfalls erst mal werden wir den Subventions- und Kapitalanlagebetrug nicht besprechen. Dann gibt es aber noch in Versicherungsmissbrauch.

Ich hoffe wir kommen dazu, das „Erschleichen von Leistungen“ – auch gerne der „Schwarzfahrer Paragraph“ genannt – zu behandeln, wo eben darum geht, dass jemand sich bestimmte Leistung verschafft und dafür kein Entgelt entrichtet.

Dann gibt es noch die Untreue, also Strafbarkeit bei Ausnutzung einer Vertrauensstellung.

Danach gibt es noch Vorenthalten und Veruntreuen vom Arbeitsentgelt und Missbrauch von Scheck und Kreditkarten.

Betrug – Aufbauschema, § 263 StGB

Wir befinden uns im Strafrecht, dort, bei den Vermögensdelikten und kommen zum Ausbau des Betruges.

Also das § 263 StGB gehört zu den wichtigsten Strafvorschriften des besonderen Teils. Der Aufbau ist 3- gegebenenfalls 4-stufig. Also Tatbestand, Rechtswidrigkeit, Schuld und dann eventuell zur Strafe, dass sie dann wie folgt aus der Tatbestand. Es gibt vier Objektive, 2 subjektive Tatbestandsmerkmale. Es sind gesamte 6. Zunächst einmal brauchen wir als Tat Handlung, erstens, eine Täuschung über Tatsachen. Man fängt perfekter Weise mit der Subsumtion oder der Definition oder der Feststellung von Tatsachen an, weil die Täuschung sich darauf beziehen wird, und Tatsachen. Umstände der Vergangenheit oder der Gegenwart die dem Beweis zugänglich sind über die müsste getauscht werden. Also Plan B Täuschung. Täuschung ist die intellektuelle Einwirkung auf das Vorstellungsbild eines Menschen. Täuschen kann man in dreierlei Hinsicht. Man kann durch tun ausdrücklich tauschen. Man kann allerdings auch tun wäre das konkludent täuschen.

Unter welchen Voraussetzungen das möglich ist und welche Anforderungen zu stellen sind ist gegebenenfalls zu problematisieren. Problem also – die Anforderungen an die konkludente Täuschung, ein Problem was du in einem gesonderten Exkurs betrachten kannst. Und ganz schön durch Unterlassen kann man auch täuschen, soweit die Voraussetzung ist Unterlassungsdelikt insbesondere die Garantenstellung vorliegen. Dann der erste Erfolg des Betruges ist der Irrtum. D.h. eine Fehlvorstellung über Tatsachen. Der nächste Erfolg – die Vermögensverfügung – ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal. Also ein Handel, Dulden oder Unterlassen, welches unmittelbar Vermögensmindernd auswirkt. Hier gibt’s wieder Probleme. Zu nennen sind insbesondere vier.

Zunächst aber der Vermögensbegriff. Was versteht man unter Vermögen? Drei Abgrenzungsprobleme. Einmal das Problem der Abgrenzung Trickdiebstahl und Sachbetrug. Ein älteres, aber immer noch aktuelles Problem. Dann ein vergleichsweise ähnliches, sehr neues Problem – auch Abgrenzung. Diesmal Diebstahl.

Zum Computerbetrug. Also die erste Abgrenzung §§ 242, 263 StGB. Jetzt Abgrenzung §§ 242, 263a. Und das letzte nennenswerte Problem im Rahmen der Vermögensverfügung wiederum Abgrenzung, diesmal Diebstahl in mittelbarer Täterschaft.

Zum Dreiecksbetrugs. Also zu §§ 242 zu 263 StGB. § 242 hier allerdings mit 25 (1) Alt.2 StGB.

Dann die 4. objektive Voraussetzung. Der letzte Erfolg – der Vermögensschaden. Der Vermögensschaden wird am Mittel durch eine Saldierung durch eine Gegenüberstellung der Vermögenslage vor und nach der Vermögensverfügung. Auch hier gibt es diverse Probleme. Zu nennen sind insbesondere das Problem des persönlichen Schadenseinschlages, zum anderen das Problem der Zweckverfehlung (auch Zweckverfehlungslehre) und ein aktuelles neues Problem – das Problem des Wettbetruges. Es geht ihr um die Sportwetten, vor einigen Fußball. Alle drei Probleme können in einem gesonderten Exkurs betrachtet werden.

Dann der subjektive Teil des § 263 StGB. Der hat zwei Bausteine. Zunächst einmal der Vorsatz, gerichtet auf vier objektiven Tatbestandsmerkmale. Keine Besonderheiten. Dann Bereicherungsabsicht. Sollte der Bereicherungsabsicht ansatzweise problematisch sein, soll man die auch unterteilen. Das kann man wie folgt machen. Da sind die vier Teile. Erstens, muss man feststellen, ob die Absicht im technischen Sinne besteht im Hinblick auf einen Vermögensvorteil. Man kann den Punkt auch nennen – sich oder einen dritten bereichern. Bzw. die Absicht, sich oder einen Dritten zu bereichern. Dann den nächsten Punkt – Stoffgleichheit. D.h. dieser Vermögensvorteil, der da oben festgestellt wurde, muss die Kehrseite des im objektiven Tatbestandsmerkmal festgestellten Schadens sein, soll heißen Schaden auf einen und Vermögensvorteil auf den anderen Seite, müssen auf derselben Verfügung beruhen. Das kann problematisch sein. Nicht im Sinne eines Streitstands, sondern im Sinne einer vernünftigen Definition der Bedeutung.

Also 5-tige Darstellung der Stoffgleichheit entscheidungserhebliche Streitsstände gibt‘s dort nicht. Nur ein sicheres umgehen wird erwartet. Dann wie beim Diebstahl das bekannte Rechtswidrigkeit, diesmal Rechtswidrigkeit der Bereicherung. Bereicherung ist rechtswidrig, wenn der Täter keinen Einrede Freien und fälligen Anspruch hat. Und da das ein objektives Tatbestandsmerkmal ist in subjektiven Tatbestand zwar geprüft, muss man den Vorsatz darauf beziehen. D.h. der Täter muss Vorsatz im Hinblick auf die Rechtswidrigkeit der Bereicherung haben. Das wäre der subjektive Teil und damit der Tatbestand Rechtswidrigkeit und Schuld ohne irgendwelche Besonderheiten. allgemeine Rechtfertigungsgründe Entschuldigung betrug alles übrigens relativ selten. Dann nächster Punkt – Strafe. Also Straftat-Voraussetzungen. Zwei kommen namentlich in Betracht. Zu nennen sind hier insbesondere die Nummern 1, 2 und 5.

Dann der Strafantrag, der wie beim Diebstahl relevant werden könnte. Das erkennt man an der Verweisungsnormen des § 263 Abs. 4 StGB. Der schickt uns nämlich in den Haus- und Familiendiebstahl nach § 247 StGB und den Diebstahl geringwertiger Sachen des § 248a StGB.

Das war der Aufbau der Vorschrift des Betruges nach § 263 StGB.

(c) 23.12.2016 vnv

Verjährung von Betrug

Was ist Verjährung?

Verjährung – Verlust der Möglichkeit einen Anspruch nach einer bestimmten Zeit geltend zu machen (Verjährung im Zivilrecht, Verjährung deliktischer Ansprüche). Im Strafrecht bedeutet die Verjährung, dass eine Straftat nicht mehr verfolgt werden kann (§ 78 StGB). Verjährung beim Betrug liegt im strafrechtlichen Bereich. Strafvollstreckungs-Verjährung bedeutet die Frist ab wann eine Strafe nicht mehr vollstreckt werden kann (§79 Strafgesetzbuch).

Verjährung von Betrug

Verjährung von Betrug – gemäß StGB beträgt die Verjährungsfrist beim Betrug (Verjährung von Betrug) in der Regel 5 Jahre.

Berechnung der Verjährungsfrist bei Betrug

§ 78 StGB bestimmt die Berechnung der Verjährungsfristen bei Straftaten (hier: Verjährung von Betrug). Maßgebich ist die Höchststrafe. Bei Betrug beträgt die Höchststrafe fünf Jahre. Einfache Betrugsdelikte verjähren daher nach fünf Jahren.

Bei besonderen Fällen des Betrugs nach Maßgabe vom § 263 Abs. 5 StGB ist die Höchststrafe 10 Jahre. Verjährung von Betrug beträgt in solchen Fällen 10 Jahre.

Die Verjährung von Betrug beginnt erst mit Beendigung der Tat, also mit Eintritt des Erfolges zu laufen.

Anwälte helfen bei Berechnung von Verjährung von Betrug

Aus praktischen Gründen erscheint wichtig sich nicht auf die Verjärungsfrist von Betrug zu verlassen, sondern so schnell wie möglich einen Anwalt, welcher sich mit der Materie Betrug und Verjährung von Betrug perfekt auskennt, aufzusuchen. Ein Anwalt, vorzugsweise der Fachanwalt für Strafrecht mit Schwerpunkt Betrugsdelikte könnte die Verjährung von Betrug in einem speziellen Betrugsfall schnell berechnen.

Zu unterscheiden sind:

(1) Beginn der Verjährung
(2) Ruhen der Verjährung
(3) Unterbrechung der Verjährung
(4) Verlängerung der Verjährung
(5) Ende der Verjährung

Für eine Auskunft empfiehlt sich einen Fachanwalt für Strafrecht (Betrug) fragen.

(c) 23.12.2016 vnv

Veröffentlicht in Betrug

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