Verhältnismäßigkeit bei staatlichen Maßnahmen (öffentliches Recht). Jede staatliche Maßnahme muss geeignet, erforderlich und angemessen sein (Schutz vor Willkür). Geeignet ist eine staatliche Maßnahme dann, wenn sie das erstrebte Ziel zumindest fördert. Sie muss also ein taugliches Mittel sein, um den…