#IHK #Köln versendet E-mail mit dem Inhalt: “Guten Tag, 
#Unternehmen können für den Zeitraum vom 1. Januar bis 28. Februar 2022 unter Umständen auch dann 
#Überbrückungshilfe erhalten, wenn die 
#Betriebsschließung nicht angeordnet worden ist. Die entsprechende 
#Sonderreglung hat das 
#Bundeswirtschaftsministerium unverändert verlängert. Wenn aufgrund von angeordneten 
#Corona #Zutrittsbeschränkungen (2G, 2G plus oder 3G) oder vergleichbaren Maßnahmen ( 
#Verbot touristischer 
#Übernachtungen, 
#Sperrstundenregelungen) die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs 
#unwirtschaftlich ist, ist bei freiwilligen Schließungen oder Einschränkungen des Geschäftsbetriebs eine Anerkennung des resultierenden Umsatzeinbruchs als coronabedingt möglich, so der #Bund. Das Land hat ein neues 
#Förderprogramm für 
#Kunst und 
#Kultur in der 
#Pandemie aufgelegt. Dieses richtet sich unter anderem an 
#Theater und 
#Clubs. Anträge sollen hierfür ab 1. März gestellt werden können. In Köln geht derweil die 
#Diskussion über die Gebühr für die 
#Außengastronomie weiter. Wir haben uns in den vergangenen Tagen verschiedentlich mit Betroffenen ausgetauscht und auch eine 
#Umfrage durchgeführt. Wir setzen uns weiterhin für eine 
#Aussetzung der Gebühren ein und fordern die 
#Ratsparteien auf, in der nächsten Sitzung am 3. Februar einen entsprechenden Beschluss zu fassen.
Ihre IHK Köln”