#IHK #Köln versendet E-mail mit dem Inhalt: “Guten Tag,
#Unternehmen können für den Zeitraum vom 1. Januar bis 28. Februar 2022 unter Umständen auch dann
#Überbrückungshilfe erhalten, wenn die
#Betriebsschließung nicht angeordnet worden ist. Die entsprechende
#Sonderreglung hat das
#Bundeswirtschaftsministerium unverändert verlängert. Wenn aufgrund von angeordneten
#Corona #Zutrittsbeschränkungen (2G, 2G plus oder 3G) oder vergleichbaren Maßnahmen (
#Verbot touristischer
#Übernachtungen,
#Sperrstundenregelungen) die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs
#unwirtschaftlich ist, ist bei freiwilligen Schließungen oder Einschränkungen des Geschäftsbetriebs eine Anerkennung des resultierenden Umsatzeinbruchs als coronabedingt möglich, so der #Bund. Das Land hat ein neues
#Förderprogramm für
#Kunst und
#Kultur in der
#Pandemie aufgelegt. Dieses richtet sich unter anderem an
#Theater und
#Clubs. Anträge sollen hierfür ab 1. März gestellt werden können. In Köln geht derweil die
#Diskussion über die Gebühr für die
#Außengastronomie weiter. Wir haben uns in den vergangenen Tagen verschiedentlich mit Betroffenen ausgetauscht und auch eine
#Umfrage durchgeführt. Wir setzen uns weiterhin für eine
#Aussetzung der Gebühren ein und fordern die
#Ratsparteien auf, in der nächsten Sitzung am 3. Februar einen entsprechenden Beschluss zu fassen.
Ihre IHK Köln”