§138 StGB. Ergebnisse. Nachricht über bevorstehende Straftat der Polizeibeamten
#Praxis #Studie. §138 StGB – #Nichtanzeige_geplanter_Staftaten. https://www.buzer.de/138_StGB.htm Ergebnisse in #Wuppertal. Nachricht über wiederholte bevorstehende #Straftat seitens der #Polizeibeamten. z.K. der #Täter.