…In der
#Bundeszollverwaltung sind ausschließlich stationäre
#Packstückröntgenanlagen, stationäre
#Containerprüfanlagen und
#teilmobile_Containerprüfanlagen im Einsatz. Selbst die teilmobilen Anlagen können ausschließlich dazu eingesetzt werden, ein durchfahrendes
#Kraftfahrzeug zu
#röntgen bzw. den
#Röntgenausleger des
#Lkw über das zu prüfenden
#Fahrzeug zu führen. Eine
#Kontrolle_von_Wohnraum ist damit nicht möglich.
Soweit die vorstehende Antwort fachliche Ausführungen enthält, begründen diese keine
#Rechtsansprüche.
Mit freundlichen Grüßen
#Generalzolldirektion
Zentrale Auskunft
Postfach 10 07 61
01077
#Dresden
#Auskunft für
#Unternehmen:
Tel.: 0351/44834-520
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#Internet: www.zoll.de
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